Welche Nebenkosten fallen bei einem Immobilienkauf in Kroatien an?

Welche Nebenkosten fallen bei einem Immobilienkauf in Kroatien an?

Was sind die Betriebskosten für eine Immobilie in Kroatien?

Dies sind zwei Fragen die wahrscheinlich jeder unser aus Deutschland oder Österreich kommende Kunde gleich zu Beginn unserer Zusammenarbeit gestellt hat und was auch vollkommen verständlich ist.

KOSTEN BEIM IMMOBILIENKAUF IN KROATIEN

Hat ihr Makler für Sie die passende Immobilie gefunden, ist ein Anwalt zu engagieren, damit der Kauf abgeschlossen werden kann. Meist haben Makleragenturen, wie auch wir eine Anwaltskanzlei, mit der sie zusammenarbeiten und bieten in Zusammenarbeit mit derselben dadurch die komplette Betreuung beim Kauf von Anfang bis Ende an. Wir beschäftigen hinzu auch einen Diplom-Juristen, der alle Kaufprozessschritte koordiniert und führ.

Dem Kaufentschluss und entsprechend dem vereinbarten Kaufpreis folgen generell die Maklerprovision, die Anwaltskosten und die Immobilienerwerbssteuer.

Die übliche Maklerprovision beträgt 3,75 % inklusive MwSt.

Die Anwaltskosten und die weiteren mit dem Kaufabschluss verbundenen Dienstleistungen im Paket wie Übersetzer, Notar, Erwirkung von Bestätigungen (OIB-Nummer beim Finanzamt, Bescheinigung über Bauland beim Bauamt), Grundbuchgebühren und -anträge, Übertragung der Nebenkosten, kosten bei uns im Durchschnitt weitere 1-3 % + MwSt. des vereinbarten Kaufpreises. Wichtig ist, Sie haben einen zuverlässigen Partner, der die angeführten Dienstleistungen übernehmen und erfolgreich für Sie durchführen kann.

Nach dem Abschluss des Hauptvertrages über den Immobilienkauf, stellt das kroatische Finanzamt den Bescheid über die Immobilienerwerbssteuer aus. Diese Steuer beträgt 3% des Kaufpreises. Die Immobilienerwerbssteuer kann jedoch wegfallen, wenn der Verkäufer eine Firma ist und dieser eine Mehrwertsteuer zahlt, die im Kaufpreis enthalten ist. Dies ist für Sie vorteilhaft.

LAUFENDE BETRIEBSKOSTEN FÜR EINE IMMOBILIE IN KROATIEN

Nachdem die Formalitäten erledigt sind und sie Eigentümer und Besitzer der Immobilie geworden sind, folgen dann nur die Betriebskosten.

Ein Immobilieneigentümer in Kroatien bekommt Rechnungen für folgende Nebenkosten:

  • Strom
  • Wasser
  • Müllabfuhr
  • Hausverwaltung
  • Gemeindeabgaben (Es sind zwei Abgaben die wörtlich vom kroatischen ins Deutsche übersetzt einmal Kommunalabgabe und einmal Wasserinstandhaltungsgebühr heißen)
  • Fernsehgebühr (Ferienimmobilienbesitzer haben diese nicht ganzjährlich zu zahlen)

Das sind die grundlegenden Nebenkosten. Ohne Verbrauch haben wir einen groben Durchschnitt für diese für eine Wohnung von ca 60-70 m2 von ca. 35 € im Monat.

Als Eigentümer einer Ferienimmobilie zahlen Sie noch, einmal im Jahr, eine Ferienhaussteuer. Die Höhe der Ferienhaussteuer wird von der Gemeinde gemäß Quadratmeterzahl der Wohnung festgelegt.

Ein Kunde mit einer 62 m2 großen Wohnung in Privlaka bei Zadar zahlt z.B. 125 € im Jahr als Ferienhaussteuer.

Die Nebenkosten halten sich in einem guten Rahmen und gemäß Vergleich unserer Kunden aus Deutschland und Österreich, empfinden sie die Betriebskosten immer noch deutlich geringer in Kroatien als im Heimatland.

Weiterhin ist von Eigentümern einer Ferienimmobilie weiterhin eine Kurtaxe für den Aufenthalt in Kroatien, bzw. der betreffenden Gemeinde zu zahlen, aber Eigentümer einer Ferienimmobilie und deren Familienangehörige haben hierbei maximale Begünstigungen. Ihnen ist es ermöglicht lediglich eine geringe jährliche Pauschale dafür zu zahlen. Melden Sie sich hierfür bei dem zuständigen touristischen Büro.

Zu den Nebenkosten gehören danach noch optional meist Internet- und Telefon und Versicherung.

Alle weiteren Fragen wird Ihnen gerne unser Makler bei Besichtigung oder jedem weiteren Schritt in Verbindung mit dem Immobilienkauf in Kroatien beantworten.