Kaufprozess

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist eine großartige und aufregende Sache. Da dies wahrscheinlich eine der größeren finanziellen Investitionen ist, die Sie in Ihrem Leben abwickeln werden, ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen Partner und einen professionellen Berater für den Kaufprozess zu wählen. Wir würden daher sagen, dass dem gesamten Prozess tatsächlich die Auswahl einer lizenzierten Immobilienagentur vorausgeht, mit der Sie zusammenarbeiten werden. Ein Immobilienkauf ohne die Betreuung eines befugten Maklers ist heute kaum mehr vorstellbar.

Die Agentur, in diesem Fall wir, erledigen für Sie die ganze Arbeit, die Sie neben Ihren anderen täglichen Verpflichtungen sicherlich viel Zeit und Nerven kosten würde. Wir verfügen über ein großes Immobilienangebot mit geprüften Unterlagen. 

Durch unsere bestehende Versicherung, unsere professionellen Mitarbeiter – den Juristen, Architekten, unsere lizenzierte englisch-, deutsch- und französischsprechenden Agenten und Partneranwaltskanzleien bieten wir unseren Kunden komplette Sicherheit und umfassenden Service.

Finanzierung

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihre Wohnungsfrage zu klären, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, eine Ferienimmobilie zu bauen oder sich diese zu leisten, müssen Sie zunächst das Budget festlegen, daher die Finanzierungsmethode planen und Ihre Bonität überprüfen. Das verfügbare Budget ist das grundlegende Kriterium für die Immobiliensuche.

Die richtige Immobilie finden

Kontaktieren Sie uns und übertragen an uns als Ihre Agentur alle Kriterien zur Immobiliensuche. Überlegen Sie, was für Sie bezüglich Standortes, Raumaufteilung und Anzahl der benötigten Schlafzimmer sowie Etagen wichtig ist. Unser Agent wird für Sie ein entsprechendes Angebot laut den angegebenen Kriterien vorbereiten, eine Besichtigung der Immobilie arrangieren, Ihre Zeit gut einplanen und Ihnen einige nützliche Ratschläge und Empfehlungen geben.

Angebot

Wenn Sie auf eine Immobilie gestoßen sind, die Ihren Kriterien entspricht, Sie sich in dieser vorstellen können und Sie glücklich macht, raten wir ein Angebot abzugeben, dass wir gerne dem Verkäufer unterbreiten, um für Sie den Kauf der Immobilie auszuhandeln. Nach Vereinbarung über den Preis und eventueller zusätzlichen Bedingungen beginnen wir offiziell mit dem Kaufprozess.

Vorvertrag und Vertrag

Aufgrund des vereinbarten Kaufpreises und anderer Bedingungen wird ein Vorvertrag, bzw. ein Immobilienkaufvertrag abgeschlossen, der die Immobilie, den Preis und die Verpflichtungen sowie die Rechte des Käufers und des Verkäufers definiert.

Im Vorvertrag und im Kaufvertrag ist die Immobilie detailliert zu definieren, die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien klar festzulegen und die benötigten Garantien des Verkäufers anzugeben.

Ein Vorvertrag ist notwendig, wenn etwaige Verpflichtungen oder Bedingungserfüllungen dem Abschluss des Kaufvertrages vorausgehen. Dies ist am häufigsten beim Neubau der Fall, wenn die Immobilie noch nicht fertiggestellt ist der Abschluss der Arbeiten, Bauendabnahme oder Etagierung, wenn es sich um eine Wohnung handelt, abzuwarten sind. In der Regel wird bei dem Vorvertragsabschluss eine Anzahlung die gleichzeitig als Teil des Kaupreises und Reugeld definiert wird, ausgezahlt. Diese bewegt sich zwischen 10-20% des Kaufpreises.

Mit dem Kaufvertrag werden der endgültige Immobilienkauf und die Auszahlung des gesamten Kaufpreises vereinbart. Der Kaufvertrag muss alle wesentlichen Elemente enthalten damit der Käufer nach Abschluss desselben und der Auszahlung des kompletten Kaufpreises als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen werden kann.

Der Kaufvertrag wird bei einem Notar unterschrieben und beglaubigt.

Immobilienerwerbssteuer

Die Immobilienerwerbssteuer in Kroatien beträgt 3% des Kaufpreises. Der Notar leitet den abgeschlossenen Kaufvertrag an die zuständige Steuerbehörde weiter, die auf den Namen des Käufers den Beschluss über die zu zahlende Immobilienerwerbssteuer ausstellen wird.

Ist der Verkäufer eine Rechtsperson im Mehrwertsteuersystem, die das Objekt, das Kaufgegenstand ist, weniger als zwei Jahre genutzt hat, hat der Käufer in diesem Fall keine Immobilienerwerbssteuer zu zahlen.

Übertragung des Eigentumsrechtes

Nach Abschluss des Immobilienkaufvertrages und Auszahlung des gesamten Kaufpreises, damit der Käufer offiziell Eigentümer der Immobilie wird, ist es notwendig bei dem zuständigen Amtsgericht den Antrag für die Übertragung des Eigentumsrechtes mit den entsprechenden Beilagen abzugeben.

Inbesitznahme der Immobilie

Ist es nicht anders vereinbart, tritt der Käufer in Besitz der Immobilie nach Auszahlung des gesamten Kaufpreises. Unser Jurist begleitet die Übergabe der Immobilie und setzt ein Übernahmeprotokoll auf.

Übertragung der Nebenkosten

Nach der Übergabe der Immobilie führen wir im Auftrag des Käufers die Übertragung der Nebenkosten und anderer mit der Immobilie verbundener Kosten vom Namen des Verkäufers auf den Namen des Käufers durch.

Jetzt zurück zu unserem Immobilienangebot! 😊

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Bildquelle: https://www.freepik.com/free-vector/buying-renting-new-house_1311574.htm