Immobilienerwerbssteuer für Käufer in Kroatien
Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Immobilienumsatzsteuer für Immobilienkäufer in Kroatien.
Wie hoch ist die Immobilienerwerbssteuer beim Kauf einer Immobilie in Kroatien? Wer bezahlt diese? Wem? Wann?
Beim Kauf einer Immobilie werden Sie Immobilienerwerbsteuerpflichtig. Handelt es sich beim Verkäufer um eine Firma oder Gewerbe im Mehrwertsteuersystem, das heißt, der Kaufpreis enthält die Mehrwertsteuer, besteht für den Käufer keine Verpflichtung zur Zahlung der Immobilienerwerbsteuer.
Wir bemühen uns in unseren Anzeigen stets hervorzuheben, ob die zum Verkauf stehende Immobilie von der Grunderwerbsteuer befreit ist.
Die Immobilienerwerbssteuer in Kroatien beträgt 3 % des Marktwertes der Immobilie.
Der Notar leitet jeden abgeschlossenen Kaufvertrag von Amts wegen an das Finanzamt weiter. Das Finanzamt entscheidet über die Immobilienerwerbssteuer auf der Grundlage des Kaufvertrags und des angegebenen Kaufpreises, bzw. des Marktwerts der Immobilie. Der Bescheid wird an die Wohnadresse des Käufers zugestellt. Mittlerweile versendet das Finanzamt diese Steuerbescheide in sehr kurzer Zeit. Die Steuer wird auf das Konto der Gemeinde überwiesen, in der die Immobilie erworben wurde. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage ab Erhalt des Bescheides.
Bei der Zahlung der Immobilienerwerbssteuer ist es sehr wichtig, die Referenznummern korrekt einzugeben, damit die Zahlung korrekt erfasst wird. Wir empfehlen nach Zahlung aus dem Ausland die Gemeinde oder das Finanzamt zu kontaktieren, ob alles ordentlich verbucht wurde, damit keine Verzugszinsen unnötig auflaufen.
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