Können Ausländer in Kroatien Ihre Immobilie an Touristen vermieten?
Die Antwort ist ja, Ausländer – in diesem Fall Bürger der Europäischen Union und der Schweiz können Ihre Immobilie in Kroatien an Touristen vermieten.
Eine entsprechende Genehmigung dazu erteilt die Verwaltungsabteilung für Tourismus und Wirtschaft der Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet. Das Vermieten kann eine Privatperson tätigen und dies ist somit eine sogenannte „bürgerliche Dienstleistung“.
Ein Antrag zur Genehmigung der Vermietung ist mit Beilage von Personalausweis, Eigentumsnachweis, Nutzungsbewilligung der Immobilie, Grundrissen mit Flächen bei der oben Genannten Verwaltungsabteilung zu stellen. Dabei zahlen Sie Antragsgebühren und demzufolge Gebühren für ein Gutachten der Immobilie. Beamte aus der Verwaltungsabteilung werden sich nach Antragsstellung die Immobilie persönlich ansehen und begutachten.
Es ist immer besser den Antrag in den Wintermonaten zu stellen. In dieser Zeit kann der Antrag schneller bearbeitet werden. Umso näher der Saisonbeginn, umso länger braucht das Amt für die Bearbeitung des Antrages und das Gutachten da die meisten Anträge gerade in dieser Zeit gestellt werden.
Sollten mehrere Eigentümer einer Immobilie bestehen und da die Zulassung zur Vermietung nur auf einen Namen lauten kann, ist schriftlich oder bei Antragsstellung persönlich zu Protokoll von den Weiteren Miteigentümern der Immobilie eine Zustimmung zum Vermieten auf den Namen des Einen abzugeben.
Des Weiteren, eine Person in Kroatien ist in dieser Angelegenheit für den Postempfang zu bevollmächtigen.
Folgend dem Gutachten und der eingereichten Dokumentation wird von der Verwaltungsabteilung ein Bescheid ausgestellt. Gemäß der Größe, der Ausstattung und dem Zustand der Immobilie erteilt die Verwaltungsabteilung eine entsprechende Anzahl von Sternen und definiert eine maximale Personenanzahl an, die die Wohnung vermietet werden kann. Es gibt genaue Bedingungen für die Verteilung der Sterne und der maximalen Kapazität.
Der Bescheid wird weitergeleitet an das Finanzamt und das Touristenbüro.
Das Finanzamt definiert welche Steuern anfallen. Die zu zahlenden Steuern sind größtenteils Pauschalen gemäß Bettenanzahl und bis jetzt waren diese für Kunden immer in einem zufriedenstellenden Ramen.
Das Touristenbüro ermöglicht die Gästeanmeldung Online über eVisitor. Das Informationssystem für die Anmeldung und Abmeldung der Touristen, eVisitor ist in deutscher Sprache verfügbar.
Am Eingang des Objektes ist eine offizielle Tafel mit der Sterneanzahl und Art des Objektes anzubringen. Solche Tafeln erstellen die Folgenden Firmen:
- ROBI svjetleće reklame, in Zadar, Put Nina 143
- KORDUN MARKETING d.o.o. in Karlovac, Matka Laginje 10
Oft entscheiden sich Kunden zur Vermietung, da Sie selbst in der Immobilie nur einige Wochen im Jahr verbringen können und so Ihre Investition zusätzlich ausnützen und refundieren können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine gut ausgebuchte Saison sollten sie sich zur Vermietung entscheiden!