Steuererleichterungen beim Kauf der ersten Immobilie – was Sie alles wissen müssen
Der Kauf der ersten Immobilie gehört zu den wichtigsten Schritten im Leben. Um jungen Menschen den Weg zu den eigenen vier Wänden zu erleichtern, gilt seit dem 1. Januar 2025 die Verordnung über Unterstützungen beim Erwerb der ersten Wohnimmobilie. Dieses Programm ermöglicht die Rückerstattung der Immobilienerwerbssteuer sowie die Rückzahlung von 50 % der gezahlten Mehrwertsteuer – alles mit dem Ziel, den Erwerb von Wohnraum zu erleichtern und selbständiges Wohnen zu fördern.
Es handelt sich um einen Teil des Nationalen Wohnungsbauplans der Republik Kroatien, dem ersten strategischen Dokument, das eine umfassende Vision des Wohnens im Land bietet. Das Ziel ist klar – Wohnen erschwinglich zu machen und gleichzeitig Qualität und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Wer hat Anspruch auf die Rückerstattung?
Finanzielle Unterstützung steht kroatischen Staatsbürgern zu, die bestimmte Bedingungen erfüllen:
- der Kaufvertrag muss nach dem 1. Januar 2025 abgeschlossen werden,
- der Käufer darf nicht älter als 45 Jahre sein,
- der Antragsteller und seine Familienmitglieder müssen ihren Wohnsitz an der Adresse der erworbenen Immobilie haben,
- die Immobilienerwerbssteuer oder Mehrwertsteuer muss bezahlt sein,
- der Käufer und seine engsten Familienangehörigen dürfen noch keine andere Wohnimmobilie besitzen.
Wichtig ist auch: Die Immobilie muss zu Wohnzwecken genutzt werden – wird sie innerhalb von fünf Jahren verkauft, vermietet oder nicht genutzt, muss die Unterstützung zurückgezahlt werden.

Wie groß darf die Immobilie sein?
Die Verordnung unterscheidet zwischen Wohnungen und Häusern. Die zulässige Wohnfläche hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Zum Beispiel kann eine Einzelperson Unterstützung für eine Wohnung bis 50 m² erhalten, während eine vierköpfige Familie Unterstützung für eine Wohnung bis 90 m² bekommt. Bei Häusern erhöhen sich die Grenzen um 50 %. Der Kauf größerer Objekte ist ebenfalls erlaubt (bis zu 50 % mehr Fläche), die Rückerstattung wird jedoch nur im Rahmen der vorgeschriebenen Quadratmeter berechnet.
Wie wird die Unterstützung berechnet?
Die Berechnungsgrundlage ist die Nutzfläche der Wohnung oder des Hauses, multipliziert mit dem durchschnittlichen Quadratmeterpreis in der jeweiligen Gemeinde. Diese Daten veröffentlicht das Ministerium für Raumordnung, Bauwesen und Staatseigentum regelmäßig.
Liegt der Kaufpreis über dem Durchschnitt, erfolgt die Berechnung nach dem Durchschnittspreis. Ist er niedriger, wird der vereinbarte Preis zugrunde gelegt.
Für eine unverbindliche Berechnung steht auch ein offizieller Rechner auf der Website des Ministeriums zur Verfügung:
👉 Unverbindlicher Steuer-Rückerstattungsrechner
Wo und wie stellt man den Antrag?
Der Antrag wird bei der Agentur für den rechtlichen Verkehr und die Vermittlung von Immobilien (APN) eingereicht, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen: Kaufvertrag, Nachweis des Wohnsitzes, Angaben zur Immobilie, Bestätigung über die Steuerzahlung und weiteren vorgeschriebenen Dokumenten. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge ausgezahlt.
Fazit
Diese Maßnahmen bringen eine spürbare Entlastung für alle, die ihre erste Wohnung oder ihr erstes Haus kaufen oder bauen möchten. Die Rückerstattung von Steuer und Mehrwertsteuer kann einen wichtigen finanziellen Anreiz darstellen und einen entscheidenden Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit bedeuten. Wenn Sie unter 45 Jahre alt sind und Ihr Wohnproblem zum ersten Mal lösen, sollten Sie unbedingt die Bedingungen prüfen und mit dem Rechner herausfinden, welchen Rückerstattungsbetrag Sie erwarten können.