Immobiliensteuer in Kroatien
In der Republik Kroatien wurde ab dem 1. Januar 2025 die Immobiliensteuer eingeführt, die die bisherige Ferienhaussteuer ersetzt.
Diese Immobiliensteuer beträgt von 0,60 bis 8,00 Euro/m² der Nutzfläche der Immobilie und wird jährlich berechnet. Die genaue Höhe der Steuer legt die Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, fest.
Detaillierte Informationen der Steuerbehörde finden Sie unter folgendem Link (übersetzt mit Google Translate): Porezna Uprava – Immobiliensteuer
Berechnung der Steuer
Die Immobiliensteuer wird anhand der Nutzfläche der Immobilie berechnet. Die Bandbreite reicht von 0,60 bis 8,00 Euro pro m². Diese Spanne hängt davon ab, wo sich die Immobilie befindet und welchen Zweck sie erfüllt.
Ein konkretes Beispiel: Eine Ferienwohnung in Bibinje mit einer Nutzfläche von 80 m² würde mit einem Satz von 6 Euro/m² jährlich 480 Euro kosten.
Warum wurde diese Steuer eingeführt?
Die kroatische Regierung zielt mit der Einführung dieser Steuer darauf ab, Leerstände zu reduzieren und Immobilien effektiver zu nutzen. Durch die Besteuerung von Zweitwohnsitzen und Ferienhäusern wird versucht, mehr Immobilien für den langfristigen Wohnungsmarkt bereitzustellen. Gleichzeitig soll die Steuer einen Beitrag zum kommunalen Budget leisten.
Ausnahmen und Ermäßigungen
In bestimmten Fällen können Ermäßigungen oder Ausnahmen beantragt werden. Dazu zählen:
- Hauptwohnsitze, die dauerhaft bewohnt werden
- Landwirtschaftliche Objekte, die im Betrieb sind
- Immobilien in ländlichen Gebieten, die nicht für touristische Zwecke genutzt werden
Weitere Details zu möglichen Ermäßigungen finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Steuerbehörde unter folgendem Link: Porezna Uprava – Immobiliensteuer
Auswirkungen auf Immobilienbesitzer
Die Einführung der Immobiliensteuer wird sich vor allem auf Besitzer von Ferienhäusern, Zweitwohnungen und leerstehenden Objekten auswirken. Insbesondere in Küstenregionen, wo viele Immobilien für touristische Zwecke genutzt werden, ist mit höheren Steuerbelastungen zu rechnen.
Fazit
Eine detaillierte Anleitung und das notwendige Formular zur Meldung Ihrer Immobilie finden Sie hier: Porezna Uprava – Immobiliensteuer